Heb het onderstaande verhaal gelezen in Autobild van deze week. Ook kom ik deze Ausnahmeregelungen tegen op de website van Landsratsamt Ludwigsburg. Vooral in de regio Stuttgart ( Baden Wuertemberg) zijn er veel steden die er aan moeten geloven.
1. Ausnahmen kraft Gesetz:
Folgende Fahrzeuge hat der Gesetzgeber vom Fahrverbot ausgenommen. Diese dürfen auch ohne Feinstaubplakette in der Umweltzone genutzt werden. Es ist dann nichts weiter zu veranlassen:
mobile Maschinen und Geräte,
Arbeitsmaschinen,
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „Bl" nachweisen,
Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV -) die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Ausländische Oldtimer können den Zeitpunkt der Erstzulassung mit den Fahrzeugpapieren nachweisen.
Op de website van Baden-Wuertemberg heb ik onderstaande gelezen:
http://www.badenwuertemberg.de/de/Meldungen/177710.html
"Ein Herz für Oldtimer"
Minister Reinhart: Historische Fahrzeuge können bald in Umweltzonen fahren
26.11.2007 Oldtimer sollen bald in Umweltzonen fahren dürfen, auch wenn sie die strengen Vorgaben für Nutzfahrzeuge zur Einfahrt in Umweltzonen nicht erfüllen können. Darauf wies Minister Prof. Dr. Wolfgang Reinhart, der Bevollmächtigte des Landes Baden-Württemberg beim Bund, am Montag (26.11.2007) am Rande der Kabinettsentscheidung der Landesregierung zur nächsten Bundesratssitzung hin.
Es sei gerechtfertigt, historische Fahrzeuge auszunehmen, da bei diesen eine Nachrüstung mit Partikelfiltern meist nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand realisierbar sei. Dies werde der Bundesrat am Freitag (30.11.2007) beschließen. An der Pflege von historischen Fahrzeugen bestehe ein kulturhistorisches Interesse, hob Reinhart hervor. Sie seien "Zeugen der Geschichte der Mobilität" und daher eng mit der Geschichte des Landes Baden-Württemberg - mit Stuttgart und Mannheim als der "Wiege des Automobils" - verbunden.
Das Ziel, die Schadstoffbelastung in Umweltzonen zu begrenzen, werde trotzdem erreicht, da aufgrund der geringen Zahl von Oldtimern an der Gesamtzahl der zugelassenen Fahrzeuge ihr Anteil an der Schadstoffbelastung nicht erheblich sei, betonte Reinhart. Am Grundsatz, zum Schutz der Gesundheit vor allem durch Feinstaubbelastung nur Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung in Umweltzonen fahren zu lassen, werde "nicht gerüttelt", machte der Bundesratsminister deutlich. Doch es sei richtig, "nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen", unterstrich Reinhart.
Quelle: Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund
Dus wellicht dat velen van ons toch de steden in mogen met hun Oldie!